09129/909430

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmerkunden

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der LUUMA ENERGY GmbH, Flugplatzstraße 10, 91186 Büchenbach/Gauchsdorf, nachfolgend „LUUMA“, mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend „Kunde“.

1.2 Diese Bedingungen gelten insbesondere für die Lieferung von Heizungsanlagen, wasserführenden Kaminöfen, Kesseln, Komponenten, Zubehör und Ersatzteilen sowie für Inbetriebnahmen, Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen und sonstige Kundendienstleistungen, soweit hierfür keine vorrangigen Individualvereinbarungen getroffen wurden.

1.3 Diese Bedingungen gelten nicht für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Für Verbraucher gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen der LUUMA.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn LUUMA ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn LUUMA in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.5 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angaben im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in technischen Anlagen oder in schriftlichen Nebenabreden, haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote von LUUMA sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Bindungsfrist enthalten.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn LUUMA die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt, ein schriftliches Angebot des Kunden annimmt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.

2.3 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das Angebot, die Auftragsbestätigung, technische Anlagen, Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Montage- und Bedienungsanleitungen sowie etwaige individuelle Vereinbarungen.

2.4 Technische Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Branchenübliche, technisch bedingte oder konstruktive Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie dem Kunden zumutbar sind und die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht beeinträchtigen.

3. Leistungsumfang und Abgrenzung

3.1 LUUMA liefert Heizungs- und Energietechnik sowie zugehörige Komponenten nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags.

3.2 Montage-, Installations-, Planungs-, Schornsteinfeger-, Genehmigungs-, Elektro-, Hydraulik-, Fundament-, Brandschutz-, Abgas-, Lagerraum-, Transport-in-Gebäude- oder sonstige bauseitige Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung enthalten sind.

3.3 Soweit LUUMA eine Inbetriebnahme durchführt, umfasst diese ausschließlich die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Inbetriebnahmeleistungen. Eine Prüfung der Gesamtanlage, bauseitiger Versorgungsleitungen, der elektrischen Installation, der hydraulischen Einbindung, der baurechtlichen Zulässigkeit oder der Einhaltung örtlicher Vorschriften ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.4 Der Kunde bleibt verantwortlich für die ordnungsgemäße Planung, Auslegung, Montage, Einbindung und Genehmigungsfähigkeit der Gesamtanlage, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich von LUUMA übernommen wurden.

4. Preise, Preislisten und Umsatzsteuer

4.1 Gegenüber Unternehmerkunden verstehen sich alle Preise, sofern nicht anders vereinbart, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Versand, Transportversicherung, Zoll, Einfuhrabgaben, sonstiger öffentlicher Abgaben sowie etwaiger Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten.

4.2 Maßgeblich sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Preislisten dienen nur als Kalkulations- und Informationsgrundlage, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil werden.

4.3 Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind und auf Wunsch des Kunden oder zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich werden, werden nach der jeweils gültigen Preisliste oder, falls keine Listenpreise bestehen, nach tatsächlichem Aufwand berechnet. LUUMA wird den Kunden vor Ausführung zusätzlicher Leistungen informieren, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.

4.4 Bei Dauerschuldverhältnissen, insbesondere Wartungsverträgen, kann LUUMA die Vergütung nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich maßgebliche Kostenfaktoren wie Lohn-, Material-, Energie-, Beschaffungs-, Transport- oder Fremdleistungskosten erhöhen oder senken. LUUMA wird dem Kunden die Anpassung in Textform mitteilen. Gesetzliche und vertragliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

5. Zahlung, Anzahlung und Verzug

5.1 Zahlungsbedingungen, Anzahlungen, Abschlagszahlungen und Fälligkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

5.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen ohne Abzug sofort nach Zugang fällig.

5.3 LUUMA ist berechtigt, die Lieferung, Inbetriebnahme oder Kundendienstleistung von der vollständigen Zahlung fälliger Anzahlungen, Abschläge oder offener Forderungen abhängig zu machen.

5.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. LUUMA behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor.

5.5 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Lieferung, Lieferfristen und Auslandslieferungen

6.1 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Lieferfristen beginnen nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen, Eingang vereinbarter Anzahlungen, Erfüllung erforderlicher Mitwirkungspflichten und Vorlage etwaiger vom Kunden beizubringender Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben.

6.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

6.4 Bei Lieferungen ins Ausland trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart, sämtliche Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern, Gebühren sowie Kosten der Einfuhrabwicklung. Der Kunde ist für die Einhaltung ausländischer Einfuhr-, Zulassungs-, Installations-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften verantwortlich, soweit LUUMA deren Einhaltung nicht ausdrücklich übernommen hat.

6.5 Ereignisse höherer Gewalt, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen oder sonstige von LUUMA nicht zu vertretende Ereignisse verlängern Liefer- und Leistungsfristen angemessen. LUUMA wird den Kunden über Beginn und Ende solcher Umstände möglichst zeitnah informieren.

7. Versand, Lieferung, Frachtkosten und Transportversicherung

7.1 Art, Umfang und Kosten der Lieferung ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Fracht-, Verpackungs-, Versand-, Entlade-, Transportversicherungs- oder sonstige Lieferkosten werden, soweit sie zusätzlich anfallen, in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

7.2 Soweit LUUMA die Lieferung beauftragt, organisiert LUUMA den Transport nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine vom Kunden gewünschte besondere Versandart, ein bestimmter Frachtführer, besondere Liefertermine, besondere Entladeleistungen oder sonstige Zusatzleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

7.3 Soweit eine Transportversicherung vereinbart oder von LUUMA abgeschlossen wird, erfolgt diese im vereinbarten Umfang. Die Kosten der Transportversicherung werden, soweit sie nicht bereits im Warenpreis enthalten sind, in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

7.4 Der Kunde hat die Ware bei Anlieferung unverzüglich auf erkennbare Transportbeschädigungen, Fehlmengen und Falschlieferungen zu prüfen, erkennbare Schäden möglichst auf den Lieferpapieren dokumentieren zu lassen und LUUMA unverzüglich zu informieren. Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.

7.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Unternehmerkunden über, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person am vereinbarten Lieferort. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr zu diesem Zeitpunkt auf den Kunden über.

7.6 Soweit im Einzelfall ausdrücklich eine Lieferung ab Werk, ab Lager oder ein Versendungskauf auf Verlangen des Kunden vereinbart wird, gelten die hierfür im Angebot oder in der Auftragsbestätigung getroffenen Regelungen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 LUUMA behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

8.2 Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern oder zu verarbeiten. Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an LUUMA ab. LUUMA nimmt die Abtretung an.

8.3 Eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt stets für LUUMA als Herstellerin, ohne LUUMA zu verpflichten. Entsteht durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung eine neue Sache, erwirbt LUUMA Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache.

8.4 Der Kunde hat LUUMA unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen zugreifen.

8.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, wird LUUMA auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.

9. Inbetriebnahme

9.1 Ist LUUMA mit einer Inbetriebnahme beauftragt, setzt die Durchführung voraus, dass der Kunde rechtzeitig vor dem Termin eine vollständige Fertigstellungsanzeige übermittelt. Mit der Fertigstellungsanzeige bestätigt der Kunde, dass die Anlage nach den geltenden Vorschriften, den Montage- und Bedienungsanleitungen von LUUMA sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufgebaut, elektrisch und hydraulisch fertiggestellt, betriebsbereit und sicher zugänglich ist.

9.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass zum Inbetriebnahmetermin insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • ordnungsgemäße Montage durch qualifiziertes Fachpersonal,
  • vollständige elektrische und hydraulische Einbindung,
  • ausreichende Energie-, Wasser- und Brennstoffversorgung,
  • sichere Zugänglichkeit und Beleuchtung des Einsatzorts,
  • Anwesenheit eines sachkundigen Ansprechpartners,
  • Vorliegen erforderlicher Genehmigungen, Abnahmen oder Freigaben, soweit sie für die Inbetriebnahme erforderlich sind,
  • Beachtung der Montage-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise von LUUMA.

9.3 Stellt sich vor Ort heraus, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder die Inbetriebnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden kann, ist LUUMA berechtigt, den entstandenen Aufwand einschließlich Arbeits-, Fahrt-, Warte-, Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten zu berechnen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

9.4 Die Inbetriebnahme ersetzt keine bauseitige Planung, Montageprüfung, Gesamtanlagenprüfung, behördliche Abnahme, Schornsteinfegerabnahme oder Prüfung von Versorgungsleitungen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

9.5 Über die Inbetriebnahme kann LUUMA ein Protokoll erstellen. Beanstandungen, die der Kunde bei Durchführung der Inbetriebnahme erkennt, sind im Protokoll zu vermerken oder LUUMA unverzüglich in Textform mitzuteilen.

10. Kundendienst, Störungsbehebung und Wartung

10.1 Kundendienstleistungen von LUUMA umfassen, je nach Beauftragung, Leistungen zur Störungsbehebung, Wartungsarbeiten, Inbetriebnahmen und sonstige Serviceleistungen an LUUMA-Produkten.

10.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Wartungsvertrag oder der sonstigen individuellen Vereinbarung. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen werden nur geschuldet, wenn sie vereinbart oder zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich sind.

10.3 Bei Störungsbehebungen hat der Kunde die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie erforderliche Ersatz- und Austauschteile nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste zu vergüten, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht oder ein berechtigter Mängelanspruch des Kunden gegenüber LUUMA vorliegt.

10.4 LUUMA ist berechtigt, für Arbeits-, Fahrt- und Reisezeiten Pauschalen zu berechnen, wenn diese vereinbart oder in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.

10.5 Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beseitigt werden kann. LUUMA wird den Kunden hierüber informieren.

10.6 Bei Wartungsverträgen richten sich Umfang, Turnus und Vergütung nach dem jeweiligen Wartungsvertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt eine Wartung einmal jährlich, vorzugsweise in den Monaten April bis September.

10.7 Material, Ersatzteile, Verschleißteile und Zusatzleistungen sind nur dann in Wartungskosten enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

10.8 Schäden oder Störungen, die insbesondere durch unsachgemäßen Eingriff, fehlerhafte Bedienung, ungeeigneten Brennstoff, mangelhafte Energiezufuhr, ungeeignete Wasserqualität, fehlerhafte Installation, Eingriffe Dritter, Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Wartungshinweisen oder höhere Gewalt entstehen, sind vom Kunden nach Aufwand zu vergüten, soweit LUUMA hierfür nicht verantwortlich ist.

11. Mitwirkungspflichten des Kunden

11.1 Der Kunde hat LUUMA bei der Störungsmeldung, Terminvereinbarung und Durchführung der Leistung vollständig und zutreffend über Auftraggeber, Einsatzort, Gerätetyp, Anlagenkonfiguration, Störungsbild, bisherige Maßnahmen und besondere Sicherheitsanforderungen zu informieren.

11.2 Der Kunde hat am Einsatzort die notwendigen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, LUUMA über besondere Sicherheitsvorschriften zu informieren und freien sowie sicheren Zugang zur Anlage zu gewährleisten.

11.3 Der Kunde hat erforderliche Hilfsmittel wie Leitern, Gerüste, Beleuchtung, Strom, Wasser, Brennstoff, Zugangsdaten oder Ansprechpartner bereitzustellen, soweit dies für die Leistung erforderlich und vereinbart oder branchenüblich ist.

11.4 Verletzt der Kunde Mitwirkungspflichten, hat er LUUMA den dadurch entstehenden Mehraufwand zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, Reisezeiten, Abbruch eines Einsatzes oder erforderliche Ersatztermine.

12. Untersuchungs- und Rügepflichten

12.1 Ist der Kunde Kaufmann, gelten seine gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere nach § 377 HGB.

12.2 Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind LUUMA unverzüglich nach Ablieferung in Textform mitzuteilen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

12.3 Die gesetzlichen Folgen einer unterlassenen oder verspäteten Rüge bleiben unberührt.

13. Mängelansprüche bei Lieferungen

13.1 Bei Mängeln gelieferter Ware stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu.

13.2 LUUMA ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von LUUMA durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, soweit die gewählte Art der Nacherfüllung für den Kunden zumutbar ist.

13.3 Keine Mängelansprüche bestehen bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Verwendung, ungeeignetem Brennstoff, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch Dritte, fehlerhafter oder unterlassener Wartung, ungeeigneter Wasserqualität, ungeeigneter Betriebsumgebung, Eingriffen Dritter oder Nichtbeachtung der Montage-, Bedienungs- oder Wartungshinweise, soweit LUUMA hierfür nicht verantwortlich ist.

13.4 Der Kunde hat LUUMA die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Verweigert der Kunde dies, ist LUUMA von der Mängelhaftung insoweit befreit, als die Verweigerung die Feststellung oder Beseitigung des Mangels verhindert oder erschwert.

13.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, soweit gesetzlich zulässig, zwölf Monate ab Ablieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend oder vorrangig vorsieht, insbesondere bei Bauwerken oder Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

14. Mängelansprüche bei Kundendienst-, Wartungs- und Inbetriebnahmeleistungen

14.1 Ist eine von LUUMA erbrachte Kundendienst-, Wartungs- oder Inbetriebnahmeleistung mangelhaft, ist LUUMA zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

14.2 Der Kunde hat LUUMA Mängel der Leistung unverzüglich nach Feststellung in Textform mitzuteilen und LUUMA Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

14.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Service-, Wartungs- und Inbetriebnahmeleistungen beträgt, soweit gesetzlich zulässig, zwölf Monate ab Abnahme oder, falls keine Abnahme vorgesehen ist, ab Leistungserbringung. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich längere Fristen gelten, insbesondere bei Bauwerken oder bauwerksbezogenen Leistungen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

15. Haftung

15.1 LUUMA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LUUMA der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

15.3 Im Übrigen ist die Haftung von LUUMA ausgeschlossen.

15.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen von LUUMA.

15.5 Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

16. Garantie

16.1 Herstellergarantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich in gesonderten Garantiebedingungen, Garantiezertifikaten oder individuellen Vereinbarungen eingeräumt werden.

16.2 Gesetzliche Mängelrechte werden durch eine Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt.

17. Export, Zulassung und Betrieb im Ausland

17.1 Bei Auslandslieferungen hat der Kunde vor Vertragsschluss zu prüfen, ob die Produkte am vorgesehenen Einsatzort zulässig installiert und betrieben werden dürfen. Dies gilt insbesondere für öffentlich-rechtliche Anforderungen, nationale Normen, Emissionsanforderungen, Schornstein-/Abgasvorschriften, Fördervoraussetzungen, elektrische Anschlüsse, hydraulische Anforderungen und sicherheitsrechtliche Vorgaben.

17.2 LUUMA schuldet die Einhaltung ausländischer Vorschriften nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

17.3 Der Kunde ist für Export-, Import-, Zoll-, Steuer- und Genehmigungspflichten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

18. Datenschutz und Kommunikation

18.1 LUUMA verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzhinweise von LUUMA.

18.2 Vertragsbezogene Erklärungen können in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

19. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

19.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von LUUMA. LUUMA ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

19.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen für Privatkunden

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen gelten für Verträge zwischen der LUUMA ENERGY GmbH, Flugplatzstraße 10, 91186 Büchenbach/Gauchsdorf, nachfolgend „LUUMA“, und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, nachfolgend „Kunde“.

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Diese Bedingungen gelten insbesondere für den Kauf von Heizungsanlagen, wasserführenden Kaminöfen, Kesseln, Komponenten, Zubehör und Ersatzteilen sowie für Inbetriebnahmen, Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen und sonstige Kundendienstleistungen, soweit sie von LUUMA gegenüber Verbrauchern erbracht werden.

1.4 Für Unternehmerkunden gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LUUMA für Unternehmerkunden.

1.5 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angaben im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in technischen Anlagen oder in schriftlichen Nebenabreden, haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

2. Vertragsschluss

2.1 LUUMA erstellt auf Anfrage des Kunden ein individuelles Angebot. Dieses Angebot enthält die wesentlichen Leistungsmerkmale, den Leistungsumfang, Preise, Liefer- und Leistungskosten, Anzahlungen, Zahlungsbedingungen und etwaige besondere Hinweise.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der angegebenen Bindungsfrist annimmt und LUUMA die Annahme in Textform bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.

2.3 Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, Brief oder durch Unterzeichnung und Rücksendung des Angebots erfolgen.

2.4 Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung, diese Bedingungen, technische Anlagen sowie Montage- und Bedienungsanleitungen.

2.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nur, wenn sie von LUUMA in Textform bestätigt wurden.

3. Leistungsumfang und Abgrenzung

3.1 LUUMA liefert die im Angebot beschriebenen Produkte und erbringt die dort ausdrücklich genannten Leistungen.

3.2 Montage-, Installations-, Planungs-, Schornsteinfeger-, Genehmigungs-, Elektro-, Hydraulik-, Fundament-, Brandschutz-, Abgas-, Lagerraum-, Transport-in-Gebäude- oder sonstige bauseitige Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

3.3 Soweit LUUMA eine Inbetriebnahme durchführt, umfasst diese ausschließlich die im Angebot beschriebenen Inbetriebnahmeleistungen. Eine Prüfung der Gesamtanlage, der bauseitigen Versorgungsleitungen, der elektrischen Installation, der hydraulischen Einbindung, der baurechtlichen Zulässigkeit oder der Einhaltung örtlicher Vorschriften ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Planung, Montage, elektrische und hydraulische Einbindung, Genehmigungen, Schornsteinfegerabnahmen und sonstige bauseitige Voraussetzungen ordnungsgemäß vorliegen, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich von LUUMA übernommen wurden.

4. Preise, Preisangaben und Umsatzsteuer

4.1 Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile.

4.2 Liefer-, Versand-, Verpackungs-, Transport-, Inbetriebnahme-, Kundendienst-, Reise- oder sonstige Zusatzkosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen, soweit sie zusätzlich anfallen.

4.3 Soweit Preislisten von LUUMA Nettopreise ausweisen oder sich an Fachbetriebe, Händler oder sonstige Unternehmer richten, gelten diese nicht als Verbraucherpreislisten. Maßgeblich für Verbraucher ist ausschließlich das individuelle Angebot von LUUMA mit Gesamtpreisen einschließlich Umsatzsteuer.

4.4 Bei Auslandslieferungen können zusätzliche Kosten entstehen, insbesondere Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern oder Gebühren, die nicht über LUUMA abgeführt oder von LUUMA in Rechnung gestellt werden. Solche Kosten trägt der Kunde, sofern sie im Zielland erhoben werden und im Angebot nicht ausdrücklich von LUUMA übernommen wurden. LUUMA wird den Kunden hierauf im Angebot hinweisen, soweit solche Kosten für LUUMA erkennbar sind.

5. Zahlung, Anzahlung und Fälligkeit

5.1 Zahlungsbedingungen, Anzahlungen, Abschlagszahlungen und Fälligkeiten ergeben sich aus dem individuellen Angebot.

5.2 Anzahlungen werden nur in der im Angebot genannten Höhe und zu dem dort genannten Zeitpunkt fällig.

5.3 Die Restzahlung wird nach Maßgabe des Angebots fällig, insbesondere vor Lieferung, bei Lieferbereitschaft, nach Lieferung, vor Inbetriebnahme oder nach Leistungserbringung, soweit dies im Angebot transparent vereinbart ist.

5.4 Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nach Fälligkeit und Mahnung nicht leistet. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn gesetzlich entbehrlich.

5.5 Dem Kunden stehen gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte zu.

6. Lieferung und Versand

6.1 Liefertermine und Lieferfristen ergeben sich aus dem Angebot. Verbindliche Liefertermine bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Lieferfristen beginnen nicht vor Klärung aller technischen Fragen, Eingang vereinbarter Anzahlungen und Erfüllung erforderlicher Mitwirkungspflichten des Kunden.

6.3 Ist eine Lieferung an die Wohnadresse, Baustelle oder an einen Fachbetrieb vereinbart, erfolgt die Lieferung an die im Angebot genannte Lieferadresse.

6.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferadresse mit geeigneten Fahrzeugen erreichbar ist und die Ware am vereinbarten Termin entgegengenommen werden kann. Besondere örtliche Bedingungen, Zufahrtsbeschränkungen, fehlende Entlademöglichkeiten, enge Straßen, Gewichtsbeschränkungen oder sonstige Erschwernisse sind LUUMA rechtzeitig mitzuteilen.

6.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Verbrauchern grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine von ihm bestimmte empfangsberechtigte Person über. Hat der Kunde den Transporteur selbst beauftragt, ohne dass LUUMA diese Auswahl zuvor benannt hat, gelten die gesetzlichen Regelungen.

6.6 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

7. Auslandslieferungen

7.1 LUUMA liefert auch in das Ausland, soweit dies im Angebot vereinbart ist.

7.2 Der Kunde hat vor Vertragsschluss darauf hinzuweisen, in welchem Land und an welchem konkreten Einsatzort das Produkt installiert und betrieben werden soll.

7.3 LUUMA schuldet die Eignung des Produkts für ausländische technische, öffentlich-rechtliche, schornstein-, emissions-, sicherheits-, förder- oder genehmigungsrechtliche Anforderungen nur, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.

7.4 Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands gilt deutsches Recht nur, soweit dem Kunden dadurch nicht der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaats entzogen wird.

8. Kundenspezifische Ware

8.1 Soweit das im Angebot beschriebene Produkt auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Objekt-, Leistungs-, Anschluss-, Ausstattungs- oder Einsatzdaten individuell hergestellt, zusammengestellt oder konfiguriert wird, handelt es sich um kundenspezifische Ware.

8.2 Der konkrete kundenspezifische Warenanteil wird im Angebot ausgewiesen. Standardware, Lagerware, Zubehör oder Ersatzteile ohne kundenspezifische Anpassung werden, soweit erforderlich, gesondert ausgewiesen.

8.3 LUUMA weist den Kunden im Angebot gesondert darauf hin, wenn für kundenspezifische Ware nach den gesetzlichen Vorschriften kein Widerrufsrecht besteht.

9. Inbetriebnahme durch LUUMA

9.1 Ist LUUMA mit einer Inbetriebnahme beauftragt, setzt die Durchführung voraus, dass der Kunde oder der beauftragte Fachbetrieb rechtzeitig vor dem Termin eine vollständige Fertigstellungsanzeige an LUUMA übermittelt.

9.2 Mit der Fertigstellungsanzeige wird bestätigt, dass die Anlage nach den geltenden Vorschriften, den Montage- und Bedienungsanleitungen von LUUMA sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufgebaut, elektrisch und hydraulisch fertiggestellt, betriebsbereit und sicher zugänglich ist.

9.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass zum Inbetriebnahmetermin insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • ordnungsgemäße Montage durch qualifiziertes Fachpersonal,
  • vollständige elektrische und hydraulische Einbindung,
  • ausreichende Energie-, Wasser- und Brennstoffversorgung,
  • sichere Zugänglichkeit und Beleuchtung des Einsatzorts,
  • Anwesenheit des Kunden oder eines sachkundigen Ansprechpartners,
  • Vorliegen erforderlicher Genehmigungen, Abnahmen oder Freigaben, soweit sie für die Inbetriebnahme erforderlich sind,
  • Beachtung der Montage-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise von LUUMA.

9.4 Ist die Anlage zum vereinbarten Termin nicht betriebsbereit oder kann die Inbetriebnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, darf LUUMA die tatsächlich entstandenen Mehrkosten berechnen, soweit der Kunde auf diese Kostenfolge vorab hingewiesen wurde. Dies gilt insbesondere für Arbeits-, Fahrt-, Warte-, Reise- und erforderliche Ersatzterminkosten.

9.5 Die Inbetriebnahme ersetzt keine Montageprüfung der Gesamtanlage, keine behördliche Abnahme, keine Schornsteinfegerabnahme und keine Prüfung von bauseitigen Versorgungsleitungen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

9.6 Über die Inbetriebnahme kann LUUMA ein Protokoll erstellen. Der Kunde sollte erkennbare Beanstandungen im Protokoll vermerken oder LUUMA unverzüglich mitteilen. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.

10. Kundendienst, Störungsbehebung und Wartung

10.1 Kundendienstleistungen von LUUMA umfassen, je nach Beauftragung, Leistungen zur Störungsbehebung, Wartungsarbeiten, Inbetriebnahmen und sonstige Serviceleistungen an LUUMA-Produkten.

10.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Wartungsvertrag oder der sonstigen individuellen Vereinbarung.

10.3 Bei Störungsbehebungen hat der Kunde die Arbeits- und Fahrzeit sowie erforderliche Ersatz- und Austauschteile nach der vereinbarten Vergütung oder der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Verbraucherpreisliste zu vergüten, soweit kein berechtigter gesetzlicher Mängelanspruch des Kunden gegenüber LUUMA besteht.

10.4 LUUMA kann für Arbeits-, Fahrt- und Reisezeiten Pauschalen berechnen, wenn diese dem Kunden vor Auftragserteilung mitgeteilt wurden.

10.5 Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beseitigt werden kann. LUUMA wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren.

10.6 Bei Wartungsverträgen richten sich Umfang, Turnus und Vergütung nach dem jeweiligen Wartungsvertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt eine Wartung einmal jährlich, vorzugsweise in den Monaten April bis September.

10.7 Material, Ersatzteile, Verschleißteile und Zusatzleistungen sind nur dann in Wartungskosten enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

10.8 Schäden oder Störungen, die insbesondere durch unsachgemäßen Eingriff, fehlerhafte Bedienung, ungeeigneten Brennstoff, mangelhafte Energiezufuhr, ungeeignete Wasserqualität, fehlerhafte Installation, Eingriffe Dritter, Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Wartungshinweisen oder höhere Gewalt entstehen, sind vom Kunden zu vergüten, soweit LUUMA hierfür nicht verantwortlich ist und kein gesetzlicher Mängelanspruch gegen LUUMA besteht.

11. Mitwirkungspflichten des Kunden

11.1 Der Kunde hat LUUMA bei Störungsmeldungen, Terminvereinbarungen und der Durchführung der Leistung vollständig und zutreffend über Auftraggeber, Einsatzort, Gerätetyp, Anlagenkonfiguration, Störungsbild, bisherige Maßnahmen und besondere Sicherheitsanforderungen zu informieren.

11.2 Der Kunde hat für freien und sicheren Zugang zur Anlage zu sorgen und LUUMA über besondere Sicherheitsvorschriften am Einsatzort zu informieren.

11.3 Der Kunde hat erforderliche Energieversorgung, Beleuchtung, Zugangsmöglichkeiten und eine erreichbare Ansprechperson bereitzustellen, soweit dies für die Leistung erforderlich ist.

11.4 Entstehen LUUMA durch eine vom Kunden zu vertretende Verletzung von Mitwirkungspflichten zusätzliche Kosten, kann LUUMA Ersatz dieser Kosten verlangen, soweit der Kunde auf diese Kostenfolge vorab hingewiesen wurde und die Kosten angemessen sind. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von LUUMA.

12.2 Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor vollständiger Zahlung weder veräußern noch verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

13. Gesetzliche Mängelrechte bei Waren

13.1 Für gelieferte Waren bestehen die gesetzlichen Mängelrechte.

13.2 Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Transportschäden möglichst sofort beim Zusteller zu reklamieren und LUUMA zu informieren. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt, auch wenn der Kunde dieser Bitte nicht nachkommt.

13.3 Keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie liegt vor, wenn technische Angaben, Abbildungen, Prospekte oder sonstige Produktinformationen lediglich beschreibenden Charakter haben, es sei denn, sie wurden ausdrücklich Vertragsbestandteil.

13.4 Eine Herstellergarantie besteht nur nach Maßgabe der gesonderten Garantiebedingungen. Gesetzliche Mängelrechte werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt.

14. Mängelrechte bei Kundendienst-, Wartungs- und Inbetriebnahmeleistungen

14.1 Für Kundendienst-, Wartungs- und Inbetriebnahmeleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

14.2 Ist eine Leistung mangelhaft, wird der Kunde LUUMA den Mangel möglichst zeitnah mitteilen und LUUMA Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

14.3 Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt.

15. Haftung

15.1 LUUMA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LUUMA der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

15.3 Im Übrigen ist die Haftung von LUUMA ausgeschlossen.

15.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen von LUUMA.

15.5 Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.

16. Widerrufsrecht, kundenspezifische Ware und Dienstleistungen

16.1 Wenn der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie E-Mail, Telefon, Brief oder digitale Dienste zustande kommt oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

16.2 Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

16.3 Soweit das von LUUMA angebotene Produkt nach den individuellen Vorgaben des Kunden hergestellt, konfiguriert oder eindeutig auf die konkrete Anlage, den konkreten Einsatzort oder die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wird, weist LUUMA den Kunden im Angebot ausdrücklich darauf hin, dass insoweit kein Widerrufsrecht besteht.

16.4 Der Ausschluss des Widerrufsrechts gilt nur für den kundenspezifischen Warenanteil, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Standardware, Lagerware oder Zubehör ohne kundenspezifische Anpassung kann weiterhin einem Widerrufsrecht unterliegen, sofern keine andere gesetzliche Ausnahme eingreift.

16.5 Für Dienstleistungen, insbesondere Inbetriebnahmen, Kundendienst- oder Wartungsleistungen, kann ein Widerrufsrecht bestehen. Soll LUUMA mit einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, benötigt LUUMA ein ausdrückliches Verlangen des Kunden. Der Kunde kann im Widerrufsfall Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

16.6 Wird eine Dienstleistung vollständig erbracht, kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, insbesondere wenn der Kunde vor Beginn ausdrücklich zugestimmt hat, dass LUUMA vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

16.7 Ob ein Widerrufsrecht besteht oder ausgeschlossen ist, wird im jeweiligen Angebot oder in einer gesonderten Verbraucherinformation ausdrücklich dargestellt.

17. Widerrufsbelehrung bei bestehendem Widerrufsrecht

Diese Widerrufsbelehrung gilt nur, soweit dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht. Sie gilt insbesondere nicht für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, soweit Ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht.

Die Widerrufsfrist beträgt bei einem Kaufvertrag über Waren vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat.

Bei einem Vertrag über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben beziehungsweise hat.

Bei einem Vertrag über Dienstleistungen beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

LUUMA ENERGY GmbH
Flugplatzstraße 10
91186 Büchenbach/Gauchsdorf
E-Mail: info@LUUMA-energy.de
Telefon: 09129/90943-0

mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Bei Kaufverträgen über Waren können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Dies gilt nicht, wenn wir angeboten haben, die Waren abzuholen.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben, soweit wir nicht angeboten haben, die Waren abzuholen. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, betragen diese Kosten voraussichtlich höchstens 130,90 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Dies entspricht 110,00 EUR netto.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

18. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung des Formulars ist nicht vorgeschrieben.

An:

LUUMA ENERGY GmbH
Flugplatzstraße 10
91186 Büchenbach/Gauchsdorf
E-Mail: info@LUUMA-energy.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

  • Bestellt am / erhalten am:
  • Name des/der Verbraucher(s):
  • Anschrift des/der Verbraucher(s):
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Mitteilung auf Papier:
  • Datum:

19. Beginn von Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist

19.1 Soll LUUMA mit einer Dienstleistung, insbesondere Inbetriebnahme, Wartung oder Kundendienst, vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, benötigt LUUMA vom Kunden ein ausdrückliches Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel per E-Mail.

19.2 LUUMA wird den Kunden vor Beginn der Leistung darüber informieren, dass im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein kann.

19.3 Soll die Dienstleistung vollständig vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden, muss der Kunde zusätzlich bestätigen, dass er weiß, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch LUUMA erlischt.

19.4 Ohne ausdrückliches Verlangen des Kunden beginnt LUUMA bei widerrufspflichtigen Verbraucherverträgen mit Dienstleistungen grundsätzlich erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.

20. Verbraucherstreitbeilegung

20.1 LUUMA ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

21. Datenschutz

21.1 LUUMA verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzhinweise von LUUMA.

22. Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes

22.1 Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

22.2 Der Vertragstext wird von LUUMA gespeichert. Der Kunde erhält Angebot, Auftragsbestätigung, diese Bedingungen und weitere Vertragsunterlagen per E-Mail oder auf anderem dauerhaftem Datenträger.

23. Rechtswahl und Schlussbestimmungen

23.1 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

23.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.