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Seit 01.01.2024 neue Förderbedingungen.

Beitrag wird in Kürze aktualisiert!

Aktuelle Fördersätze und Bedingungen!

Die Förderung von Biomasseanlagen durch die Bundesrepublik wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – Kurz „Bafa“ – ausgegeben und verwaltet.

Voraussetzungen für die Scheitholzkessel Basisförderung von 2.000€:

  • Eine Verbrennungssteuerung über einen z.B. Abgasfühler und/oder Lambdasonde.
  • Ein Kesselwirkungsgrad min. 89%, (bei Pelletöfen mit Wassertasche min. 90%).
  • Max. 200mg/m³ CO in Volllastbetrieb (bezogen auf 13% Sauerstoff im Abgas).
  • Ein Heizungswasserpufferspeicher mit einem Inhalt von min. 55Liter/kW der Kesselleistung bzw. 12Liter / Liter Füllrauminhalt des Kessel (bedingt die BImSchV).
  • An der Heizungsanlage muss ein hydraulischer Abgleich erfolgen.

Somit benötigen die Kessel mindestens folgende Pufferspeichervolumina:

  • LUUMA SH 18kW = > 990 Liter
  • LUUMA SH 27kW = > 1.485 Liter

Das Volumen kann auch auf mehrere Speicher verteilt werden z.B. LUUMA SH 27kW erforderlich 1.485Liter = 2x Puffer 800Liter.

Zusatzförderung bis max. 10% der förderfähigen Investitionskosten und max. 50% der Basisförderung = für Scheitholzkessel 1.000€:

Hier zu zählen z.B. Ausbau Altheizung, die Kaminanlagen, die Regeltechnik, Mauer- und Putzarbeiten, uvm.

Innovationsförderung bis zu 5.250€:

Sowohl die Brennwertnutzung (Nutzung der Restwärme im Abgas) wie die Installation eines wirksamen Partikelabscheiders werden nun im Neubau und Bestand unterstützt.

Kombinationsförderung bis zu 500€:

Wird in Kombination noch eine Solaranlage oder effiziente Wärmepumpe installiert, erhöht sich die Förderung zusätzlich um 500€.

Näheres zur Förderung erhalten Sie auf der Seite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weiter»
Einen Förderrechner bietet die Deutsche Energie-Agentur (DENA) weiter»