Seit 01.01.2024 neue Förderbedingungen.
Beitrag wird in Kürze aktualisiert!
Aktuelle Fördersätze und Bedingungen!
Die Förderung von Biomasseanlagen durch die Bundesrepublik wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – Kurz „Bafa“ – ausgegeben und verwaltet.
Voraussetzungen für die Scheitholzkessel Basisförderung von 2.000€:
- Eine Verbrennungssteuerung über einen z.B. Abgasfühler und/oder Lambdasonde.
- Ein Kesselwirkungsgrad min. 89%, (bei Pelletöfen mit Wassertasche min. 90%).
- Max. 200mg/m³ CO in Volllastbetrieb (bezogen auf 13% Sauerstoff im Abgas).
- Ein Heizungswasserpufferspeicher mit einem Inhalt von min. 55Liter/kW der Kesselleistung bzw. 12Liter / Liter Füllrauminhalt des Kessel (bedingt die BImSchV).
- An der Heizungsanlage muss ein hydraulischer Abgleich erfolgen.
Somit benötigen die Kessel mindestens folgende Pufferspeichervolumina:
- LUUMA SH 18kW = > 990 Liter
- LUUMA SH 27kW = > 1.485 Liter
Das Volumen kann auch auf mehrere Speicher verteilt werden z.B. LUUMA SH 27kW erforderlich 1.485Liter = 2x Puffer 800Liter.
Zusatzförderung bis max. 10% der förderfähigen Investitionskosten und max. 50% der Basisförderung = für Scheitholzkessel 1.000€:
Hier zu zählen z.B. Ausbau Altheizung, die Kaminanlagen, die Regeltechnik, Mauer- und Putzarbeiten, uvm.
Innovationsförderung bis zu 5.250€:
Sowohl die Brennwertnutzung (Nutzung der Restwärme im Abgas) wie die Installation eines wirksamen Partikelabscheiders werden nun im Neubau und Bestand unterstützt.
Kombinationsförderung bis zu 500€:
Wird in Kombination noch eine Solaranlage oder effiziente Wärmepumpe installiert, erhöht sich die Förderung zusätzlich um 500€.
Näheres zur Förderung erhalten Sie auf der Seite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weiter»
Einen Förderrechner bietet die Deutsche Energie-Agentur (DENA) weiter»